Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, soweit mit dem Vertragspartner nichts anderes schriftlich vereinbart wird, für sämtliche Lieferungen und Verkäufe der Firma Karl Mertl Handelsges.m.b.H..
1) Angebote und Bestellungen (Vertragsabschluß):
Angebote der Karl Mertl Handelsges.m.b.H. sowie die in ihren Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten etc.
enthaltenen Angaben sind solange unverbindlich, als nicht im Rahmen einer Auftragsbestätigung der Firma Karl Mertl Handelsges.m.b.H. ausdrücklich
auf sie Bezug genommen wird. Die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern sowie Änderungen der Leistungen und
Preise im Falle von Wechselkurs- und Tarifänderungen bleiben vorbehalten.
Verträge auf Grund von Lieferaufträgen bzw. Bestellungen kommen erst nach Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens
der Firma Karl Mertl Handelsges.m.b.H. rechtswirksam zustande.
2) Mehr- oder Minderlieferungen:
Mehr- oder Minderlieferungen sowie sonstige im Rahmen der handelsüblichen Normen liegende Abweichungen an Qualität, Gewicht und Maßen gelten als vom Käufer genehmigt, soferne nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
3) Preise:
Die Preise der Firma Karl Mertl Handelsges.m.b.H. verstehen sich ohne Verpackung, Verladung und excl. Mehrwertsteuer und gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Lager.
4) Zahlung und Fälligkeit:
Mangels anderer Vereinbarung sind Zahlungen im Voraus zu leisten. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles gelten Zinsen in der Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank, gerechnet vom aushaftenden Betrag als vereinbart. Bei Zahlungsverzug sind der Firma Karl Mertl Handelsges.m.b.H. jedenfalls auch sämtliche Mahn- und Betreibungskosten zu ersetzen. Wechsel gelten nur zahlungshalber und werden von der Firma Karl Mertl Handelsges.m.b.H. nicht an Zahlungs statt übernommen.
5) Eigentumsvorbehalt:
Alle von der Firma Karl Mertl Handelsges.m.b.H. gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in ihrem Eigentum. Die Firma Karl Mertl Handelsges.m.b.H. ist berechtigt, am Liefergegenstand ihr Eigentum äußerlich kenntlich zu machen.
6) Lieferfristen:
Die von der Firma Karl Mertl Handelsges.m.b.H. angegebenen Lieferfristen (in Angeboten, Katalogen, Prospekten, Rundschreiben etc.) sind unverbindlich. Die Haftung für Lieferverzug wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Keine Haftung wird für Verspätungen von Lieferanten übernommen.
7) Haftung und Mängel:
Die Firma Karl Mertl Handelsges.m.b.H. übernimmt keine Haftung für die Verwendbarkeit der gelieferten Waren zu einem bestimmten Verwendungszweck soweit nicht Abweichendes in der Auftragsbestätigung vermerkt ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nicht möglich ist, jedenfalls aber vor Bearbeitung oder sonstiger Verwendung zu überprüfen und allfällige Mängel binnen einer Frist von 14 Tagen schriftlich der Firma Karl Mertl Handelsges.m.b.H. anzuzeigen. Die Firma Karl Mertl Handelsges.m.b.H. übernimmt keine Haftung für jene Kosten oder Schäden, welche durch Bearbeitung und Verwendung mangelhafter Ware entstehen. Ausgeschlossen wird die Anwendung des § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte). Die Gewährleistungsfrist endet 2 Jahre nach Lieferung. Einvernehmlich wird die Vermutungsregel des § 924 ABGB ausgeschlossen, ebenso wie die Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB.
Die Firma Karl Mertl Handelsges.m.b.H. ist bei gerechtfertigter Mängelrüge berechtigt, entweder die erforderlichen Verbesserungen an den gelieferten Waren durchzuführen, diese auszutauschen, eine dem Mangel entsprechende Preisminderung zu gewähren oder den Kaufpreis zurückzuerstatten. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
8) Befreiung von der Erfüllung:
Wenn der Firma Karl Mertl Handelsges.m.b.H. Umstände bekannt werden, welche ein erhöhtes Kreditrisiko beim Kunden wahrscheinlich machen, ist sie berechtigt, Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.
Sollten auftragsgemäß zu liefernde Waren nicht im Lager vorrätig sein und zum vereinbarten Preis nicht beschafft werden können, steht der Firma Karl Mertl Handelsges.m.b.H. das Recht auf Rücktritt von allfällig zustande gekommenen Verträgen zu, ohne daß der Kunde hieraus irgendwelche Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen kann.
9) Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Als Erfüllungsort wird Schwechat vereinbart. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht für Schwechat vereinbart. Zur Anwendung kommt österreichisches Recht.
Änderungen der Leistungen und Preise, die Berichtigung von Irrtümern, Druckfehlern und Rechenfehlern, Wechselkurs- und Tarifänderungen, insbesondere von Transportmitteln sind uns vorbehalten.
geändert am: 01.07.2010